Beichte/Versöhnung

Ich darf aussprechen, was mich belastet. Eingestehen, was ich getan habe. Im vertrauensvollen Gespräch mit einem Priester loswerden, was mich quält. Der Priester spricht mir Gottes Barmherzigkeit zu, und ich erfahre durch mein Eingeständnis, die Reue und den Versuch der Wiedergutmachung Versöhnung mit mir selbst und mit Gott.

Die Frage, was Schuld ist, kann nicht bloß mit Verweis auf Gebote und Verbote, die mit einer Art Checkliste abgefragt werden, beantwortet werden. Unser Leben entwickelt und verändert sich innerhalb bestimmter, oft längerer Zeiträume und Phasen.

Ich möchte mit jemand reden
Auch Umkehr ist nicht statisch, sondern ein dynamischer Prozess, der sich in mehreren Schritten entfaltet. In den liturgischen Feiern der Versöhnung werden diese Schritte benannt: Erforschung des Gewissens (Dabei kann der sogenannte Gewissensspiegel hilfreich sein. Es geht um eine innere "Standortbestimmung", ein liebevolles Hinschauen und Hinhören in mein Innerstes:

  • Was habe ich getan/unterlassen? Was waren meine Motive und Ziele? Was sagt die Stimme meines Gewissens?)
  • Reue und Vorsatz (Reue ist eine wesentliche Voraussetzung für Umkehr und Buße. Es tut mir leid, ich bereue, ich leide an dem, was misslungen ist, was anderen und mir selbst geschadet hat. Aus der Reue erwächst der Wunsch und die Entscheidung, mein Leben mit einem konkretem Vorsatz neu auszurichten und mich mit dem Nächsten zu versöhnen.)
  • Bekenntnis der Sünden (Das Aussprechen der Schuld hat eine befreiende Wirkung und erleichtert die Versöhnung: Ich stehe zu meiner Verantwortung für mein Denken, Reden und Handeln.)
  • Lossprechung und Vergebung (Der Priester legt der/m Beichtenden die Hände auf. Er spricht die Lossprechung (Absolution) deren wesentliche Worte lauten: "Ich spreche dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes." und zeichnet das Kreuzzeichen über die Gläubige/ den Gläubigen.)
  • Bußwerk (Das Bußwerk soll der Eigenart der Sünde entsprechen und dem angestrebten Neubeginn eine konkrete Gestalt geben. Hilfreich dazu sind etwa: Gebet, Almosen, Fasten, der Dienst am Nächsten oder Werke der Barmherzigkeit.).

Das Beichtgeheimnis ist eine der ältesten Datenschutzvorschriften, die es gibt. Jeder Priester ist verpflichtet, über das in der Beichte zur Sprache gebrachte völlige Geheimhaltung und Stillschweigen zu bewahren.

Meist gehen Kinder im Rahmen der Erstkommunion-Vorbereitung zur ersten Beichte.

Beichtgelegenheiten: Vor den großen Kirchenfesten werden in unseren Pfarren fixe Beichtzeiten angeboten. Die Seelsorger stehen auch jederzeit (nach Terminvereinbarung) für seelsorgliche Gespräche – mit oder ohne Beichte – gerne bereit.
Pfarrkanzlei: 06588/ 8309
Pfarrer Goran Dabic: 0676/ 87465090